Bern, 02.03.2012 - Schweizerische und dominikanische Strafgefangene sollen ihre Haftstrafen künftig in ihrem Heimatstaat verbüssen können. Der Bundesrat hat am Freitag einen Staatsvertrag zur Überstellung verurteilter Personen mit der Dominikanischen Republik genehmigt und die Ermächtigung zur Unterzeichnung erteilt. Da der Vertrag die Grundsätze des Europäischen Überstellungsübereinkommens übernimmt, kann er vom Bundesrat in eigener Kompetenz abgeschlossen werden.
Der bilaterale Überstellungsvertrag hat vor allem einen humanitären Zweck und will die soziale Wiedereingliederung der Strafgefangenen nach ihrer Freilassung erleichtern. Beide Staaten können der Vollstreckung einer ausländischen Strafe zustimmen, sind aber nicht zur Überstellung eines Strafgefangenen verpflichtet. Der Strafgefangene kann aus dem Vertrag kein Recht auf Verbüssung der Reststrafe im Heimatstaat ableiten. Voraussetzung für eine Überstellung ist die Zustimmung des Urteils- und des Heimatstaates sowie der verurteilten Person.
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Der bilaterale Überstellungsvertrag hat vor allem einen humanitären Zweck und will die soziale Wiedereingliederung der Strafgefangenen nach ihrer Freilassung erleichtern. Beide Staaten können der Vollstreckung einer ausländischen Strafe zustimmen, sind aber nicht zur Überstellung eines Strafgefangenen verpflichtet. Der Strafgefangene kann aus dem Vertrag kein Recht auf Verbüssung der Reststrafe im Heimatstaat ableiten. Voraussetzung für eine Überstellung ist die Zustimmung des Urteils- und des Heimatstaates sowie der verurteilten Person.
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